KI-Klassifizierung nach Risikopotenzial
Der EU AI Act stuft KI-Systeme in vier Risikogruppen ein – von minimal bis inakzeptabel. Die Einstufung hängt vom konkreten Einsatzbereich ab und berücksichtigt Faktoren wie:
• Verwendungskontext
• Betroffene Personengruppen
• Potenzielle Auswirkungen
• Bestehende Schutzmaßnahmen
Besonders bei KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck hängt die Einordnung vom konkreten Anwendungsfall ab. Betreiber müssen eine sorgfältige Risikobewertung durchführen und dabei vordefinierte Hochrisiko-Bereiche beachten.
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